Arbeitgeberpflichten zur bAV in 2022
Sozialabgaben
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts für Zwecke der Beitragszahlung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), spart sich auch der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese Ersparnis können Arbeitgeber ab 2022 nicht mehr für sich verbuchen.
Allgemeine Zuschusspflicht
Ab 2022 müssen Arbeitgeber für alle bestehenden bAV-Verträge einen Zuschuss von 15 % zahlen. Ausgenommen sind nur Unterstützungskassen und Direktzusagen, etwa eine Pensionszusage direkt von der eigenen GmbH. Die Zuschusspflicht des Arbeitgebers kann zur Reduzierung der Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer unter der Annahme gleichbleibender Beträge genutzt werden.
Ausnahmen
Die Zuschusspflicht gilt für Arbeitgeber nur insoweit, als auch tatsächliche Sozialabgaben gespart werden. Hat ein Mitarbeiter mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze einen bAV Vertrag laufen, spart der Arbeitgeber im Regelfall gar keine Sozialabgaben, da sich der Beitrag durch den Gehaltsverzicht im Regelfall nicht vermindert. Dann muss auch kein Zuschuss geleistet werden.
Stand: 26. Januar 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir sind Steuerberater in Stuttgart und beraten Unternehmer, Individualisten und Mandanten in Stuttgart und darüber hinaus. Sie haben Fragen? Hier kontaktieren.